AGEO versteht sich als Dachverband für Geoinformation.
Als ordentliche Mitglieder sind daher insbesondere eingeladen:
- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
- Fachverbände und Fachvereinigungen
- Unternehmen
- Universitäten und deren Einrichtungen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit; Fachhochschulen
- Körperschaften, Anstalten und Fonds öffentlichen Rechts
AGEO Mitgliedsbeitrag
Als jährlicher Mitgliedsbeitrag wurde der Betrag von € 500,- festgelegt.
Dieser ist jeweils für ein Kalenderjahr = Rechnungsjahr zu entrichten. Mitgliedsbeiträge sind bis Ende des ersten Quartals fällig.
Als jährlicher Mitgliedsbeitrag wurde der Betrag von € 500,- festgelegt.
Dieser ist jeweils für ein Kalenderjahr = Rechnungsjahr zu entrichten. Mitgliedsbeiträge sind bis Ende des ersten Quartals fällig.
Als fördernde (außerordentliche) Mitglieder werden alle Beiträge ab dem doppelten Mindestbeitrag anerkannt.